
Überschüssiges Kapital auf einem Konto parken, das war bei vielen Gemeinden die bisherige, gängige Praxis. Doch spätestens seit mehr und mehr Banken die Limiten für Freibeträge senken und Strafzinsen für Spareinlagen fällig werden, ist es an der Zeit, über Alternativen nachzudenken. Wir stellen Ihnen eine vor.
Vorbei die Zeiten, als man fürs Geld auf die Seite legen noch mit Zinsen belohnt wurde. 10’000 Franken sollte die Gemeinde Zuchwil im Kanton Solothurn für ein Sparguthaben von einer Million CHF pro Jahr zahlen, da ihr die Limite des Freibetrags stark eingeschränkt wurde. Viel zu viel, entschied der Finanzchef und musste sich eine neue Strategie für das Liquiditätsmanagement seiner Gemeinde überlegen. Zuchwil ist ein Beispiel von vielen und die Alternativen zum Strafzins bedeuten für die Gemeinden viel Aufwand: Angegliederte öffentliche Organisationen (vor-) finanzieren, Vorsorgebeiträge oder kantonale Beiträge frühzeitig einzahlen, mehrere Konten bei verschiedenen Banken einrichten und anschliessend verwalten.
Doch es gibt noch eine andere Möglichkeit, überschüssiges Gemeinde-Kapital sinnvoll einzusetzen, um Strafzinsen zu verhindern. Zum Beispiel andere Gemeinden, öffentlich-rechtliche Kreditnehmer oder Zweckverbände, bei der Finanzierung von Projekten zu unterstützen. Denn beim finanziellen Handlungsspielraum sind die Unterschiede gross.
Wie das konkret mit Loanboox funktioniert, erklärt Sarah Tinguely, verantwortlich für das Business Development, Westschweiz:
«Gemeinden, die überschüssiges Kapital zur Verfügung haben, können damit als Kreditgeber für Gemeinden oder Zweckverbände mit Finanzierungsbedarf auftreten. In ähnlicher Form passiert das ja schon, wenn Gemeinden ihren angegliederten Organisationen – zum Beispiel Zweckverbänden – ein Darlehen geben. Für Gemeinden mit hoher Liquidität ist das eine gute Möglichkeit, ihr Kapital kostengünstiger und sicher «anzulegen» und dabei gleichzeitig einer anderen öffentlich-rechtlichen Institution in der Schweiz zu helfen.»
Was müssen Gemeinden tun, um andere öffentliche-rechtliche Kreditnehmer via Loanboox zu finanzieren? Dazu Andi Burri, Co-Founder und Geschäftsführer von Loanboox Schweiz:
«Gemeinden, die ihre überschüssige Liquidität kurz- oder langfristig anderen öffentlich-rechtlichen Kreditnehmern via Loanboox weitergeben möchten, können sich direkt auf Loanboox registrieren oder kontaktieren einen Kundenbetreuer. Entweder telefonisch unter 055 220 78 20 oder per E-Mail an info@loanboox.ch. Aus Erfahrung wissen wir, dass gerade öffentlich-rechtlich nahe Organisationen, die von Gemeinden in ihren Strukturen und Bedürfnissen verstanden werden, spannende Gegenparteien sind.»
Was sollten Gemeinden beachten, wenn sie Geld an andere Gemeinden weitergeben möchten?
Durch unsere Erfahrung der erfolgreichen Vermittlung von über 1800 Transaktionen können wir Ihnen aufzeigen, wie einfach das Anlegen auf diesem Weg funktioniert und was Sie vorab klären sollten.
Die wichtigsten Punkte:
- Prüfen Sie im Organisationsreglement, ob Ihre Gemeinde Darlehen an andere öffentlich-rechtliche Kreditnehmer vergeben darf. Bei vielen Schweizer Gemeinden ist das innerhalb von klaren Rahmenbedingungen zugelassen.
- Entscheiden Sie, ob Sie eigenständig agieren wollen oder ob Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten.
- Benötigen Sie für die Beurteilung der Kreditrisiken der Gegenparteien Expertise? Wir oder unsere Partner unterstützen Sie dabei gerne.
- Nutzen Sie unsere effiziente und erfahrungsbasierte Einschätzung von aktuellen Marktkonditionen.
Klingt das interessant? Kontaktieren Sie uns, wir sprechen alle weiteren Schritte mit Ihnen durch.